Beseitigung von Mängeln, Übergabeprotokoll, Kaution, …
Bei der Rückgabe von Wohnungen oder auch Gewerberäumen ergeben sich oft Fragen nach der Pflicht zur Beseitigung von Mängeln, zur Renovierung bzw. Schönheitsreparaturen.
Unabhängig von der Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln sollten Vermieter darauf achten, den Zustand bei der Abnahme der Wohnung genau zu dokumentieren. Wichtig ist eine konkrete Beschreibung des Zustandes (z.B. Wohnzimmer: ca. 1 m langer und 1 mm tiefer Kratzer im Parkett und Schimmelfleck ca. 30 cm x 40 cm an der Wand rechts der Tür). Fotos vom Zustand bei Rückgabe der Mietsache sind besonders wichtig, wenn sich bereits Streit mit dem Mieter abzeichnet.
Es sollte auch nicht vergessen werden die neue Anschrift und die Kontaktdaten des Mieters zu notieren.
Auseinandersetzungen vermeiden!
Vereinbarungen mit dem Mieter bei der Abnahme können helfen, Auseinandersetzung zu vermeiden. Dabei kommt es aber darauf an, dass die Vereinbarung möglichst klar und eindeutig formuliert und von den Beteiligten unterschrieben wird.