Anpassung der Miete an Vergleichsmieten und bei Modernisierung
Die Anpassung der Miete ist besonders bei Bestandsmieten, die unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, und bei einer Modernisierung ein wichtiges Thema. Dabei gibt es für Vermieter und Hausverwalter bereits im Vorfeld einiges zu beachten. So müssen vor einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete stets der Mietvertrag, die Geltung eines qualifizierten Mietspiegels oder eines einfachen Mietspiegels, die Fristen und die Kappungsgrenze geprüft werden. Das Mieterhöhungsverlangen muss formell und inhaltlich in Ordnung sein. Erteilt der Mieter seine Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen bis zum Ablauf der Überlegungsfrist nicht, kann der Vermieter die Zustimmung beim zuständigen Gericht einklagen. Auch hierbei ist einiges zu beachten. Wenden Sie sich frühzeitig an uns, wir wissen, worauf es ankommt.