Wir wollen, dass Sie Ihr Geld bekommen

Mietrückstände, Betriebskostennachforderungen, Schadenersatzansprüche und Mietkautionen sollten zeitnah geltend gemacht werden, um wirtschaftliche Nachteile gering zu halten. Wir sichern Ihre Forderungen durch Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid oder Klage und verfolgen die Forderungen in der Zwangsvollstreckung weiter, z.B. durch Pfändung. Dabei behalten wir ein sinnvolles Kosten-Nutzen-Verhältnis für Sie im Blick.

Tipp zu Alttiteln


Vollstreckungsbescheide, Urteile und andere Vollstreckungstitel gelten grundsätzlich 30 Jahre. Vermögensauskünfte können nach zwei Jahren erneut eingeholt werden. Daraus können sich neue Ansätze zur Vollstreckung ergeben. Es kann daher sinnvoll sein, Vollstreckungstitel aus vergangenen Jahren nicht einfach ins Archiv zu verbannen. 

Tipp zu Alttiteln


Vollstreckungsbescheide, Urteile und andere Vollstreckungstitel gelten grundsätzlich 30 Jahre. Vermögensauskünfte können nach zwei Jahren erneut eingeholt werden. Daraus können sich neue Ansätze zur Vollstreckung ergeben. Es kann daher sinnvoll sein, Vollstreckungstitel aus vergangenen Jahren nicht einfach ins Archiv zu verbannen. 


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